(Keine) Perspektiven für vertriebene Ukrainer:innen
Ukrainer:innen, die über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung (VertriebenenVO) verfügen, können keinen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erhalten. Diese Praxis ist rechtlich nicht nachvollziehbar und bringt für Betroffene, potentielle Arbeitgeber und nicht zuletzt für Österreich große Nachteile. Die Problemstellung In Österreich leben… Weiterlesen »(Keine) Perspektiven für vertriebene Ukrainer:innen