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Neuerungen bei der Rot-Weiß-Rot Karte und für vertriebene Ukrainer:innen

Ende April 2023 sind Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) in Kraft getreten, die Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot Karte und Erleichtungen für vertriebene Ukrainer:innen bringt. Ein Überblick.

Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für Ukrainer:innen mit einem Ausweis für Vertriebene

Bislang benötigten als Vertriebene anerkannte Ukrainer:innen eine Beschäftigungsbewilligung, wenn sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollten (zur bisherigen aufenthaltsrechtliche Situation siehe diesen kritischen Blogbeitrag).

Mit der nun erfolgten Änderung im AuslBG wurden Ukrainer:innen, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen. Mit anderen Worten: Für Ukrainer:innen mit einem Ausweis für Vertriebene gilt das AuslBG nicht mehr. Sie können jede Erwerbstätigkeit aufnehmen, ohne das der Arbeitgeber zuvor eine Beschäftigungsbewilligung für sie beantragen muss.

Achtung: Für Ukrainer:innen die keinen Ausweis für Vertriebene besitzen gilt diese Erleichterung nicht. Student:innen mit einer Aufenthaltsberechtigung oder Personen, die erst nachträglich nach Österreich gekommen sind oder nicht die Voraussetzungen der Vertriebenen-Verordnung erfüllen, müssen unverändert einen Aufenthaltstitel beantragen und – abhängig vom Aufenthaltstitel – eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, bevor sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen.

Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte

Bei allen Varianten der Rot-Weiß-Rot Karte gilt ab sofort, dass Antragsteller:innen die Französisch, Spanisch oder Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch (BKS) Kenntnisse auf dem Niveau B1 besitzen, zusätzlich 5 Punkte erhalten. Dabei ist es nicht notwendig, dass eine dieser Sprachen die vorherrschende Unternehmenssprache ist. Diesbezüglich können zusätzliche 5 Punkte erreicht werden, wenn die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist.

Für die Zulassung als Stammmitarbeiter genügen ab sofort Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 (bislang: A2). Mitarbeiter können als Stammmitarbeiter zugelassen und eine Rot-Weiß-Rot Karte erhalten, wenn sie zuvor als registrierte Stammsaisonniers beschäftigt wurden (Details siehe Blogbeitrag hier).

Bei Fragen und Feedback bitte per E-Mail an niederhammer(at)kanzlei-hahngasse.at oder über meinen Mastodon Account (@nieral@noc.social). Termine für eine Rechtsberatung können hier bequem über unsere Website gebucht werden.

Foto: By Ono Kosuki via www.pexels.com