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Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot Karte

Am 06.07.2022 hat der Nationalrat u.a. Änderungen (und Erleichterungen) bei der Erteilung von Rot-Weiß-Rot Karten beschlossen. Unter anderem wurde eine Rot-Weiß-Rot Karte für bisherige Stammsaisoniers beschlossen.

Rot-Weiß Rot Karte Stammmitarbeiter

Die Rot-Weiß-Rot Karte für Stammmitarbeiter erhielt bereits breitere mediale Aufmerksamkeit. Was sind Stammmitarbeiter? Stammmitarbeiter sind jene Beschäftigte, die zuvor zwei Jahre lang als „Stammsaisoniers“ registriert und beschäftigt wurden. Die Registrierung als Stammsaisonier hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen. Die Registrierung als Stammsaisonier ist wiederum dann möglich, wenn man in den vergangenen fünf Jahren zumindest in drei Jahren jeweils, dh pro Jahr, mindestens drei Monate im selben Bereich als Saisonnier beschäftigt war. Beispiel: Wer in den letzten drei Jahren jedes Jahr min. 3 Monate im Tourisumus beschäftigt war, kann sich als Stammsaisonier registrieren lassen. Diese Mitarbeiter:innen bzw. deren Arbeitgeber:innen können (nach zwei weiteren Jahren) bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen.

Erwähnenswert sind aber auch die folgenden Änderungen:

Rot-Weiß Rot Karte Studienabsolvent:innen

Für Student:innen wird es bald leichter sein, nach ihrem Studium einen Arbeitgeber und damit eine Rot-Weiß-Rot Karte Studienabsolventen zu erhalten. Das bis jetzt geltende Mindesteinkommen (2022: € 2.551,50 brutto zzgl. Sonderzahlungen) wird komplett entfallen. Verlangt wird zukünftig nur mehr ein „ortsübliches“ Entgelt inländischer Studienabsolventen mit einer vergleichbaren Tätigkeit und Berufserfahrung. Diese Beurteilung wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) bei der Zulassung vorgenommen werden. An dieser Stelle möchte ich auf einen häufigen Irrtum hinweisen: Der/Die Absolvent:in muss nicht im selben Bereich zu arbeiten beginnen, in dem er/sie sein/ihr Studium abgeschlossen hat (Medizin > Arzt; Jus > Rechtsanwalt). Bei der Rot-Weiß-Rot Karte wird lediglich gefordert, dass eine Arbeit aufgenommen werden soll, die dem Bildungsniveau des/der Betroffenen entspricht (Bachelor, Master, etc.).

Rot-Weiß Rot Karte sonstige unselbstständige Schlüsselkräfte

Das Mindesteinkommen bei der Rot-Weiß-Rot Karte sonstige unselbständige Schlüsselkräfte wurde einheitlich mit 50% der Höchstbeitragsgrundlage festgelegt. Das heißt für 2022: € 2.835 brutto zzgl. Sonderzahlungen. Bislang mussten über 30 jährige ein weit höheres Mindesteinkommen vorweisen.

Anträge von Familienangehörigen

Die Anträge für Familienangehörige von jenen Personen, die eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen, dh den zukünftigen Arbeitnehmer:innen eines Unternehmens, können nun ebenfalls durch den/die Arbeitgeber:in eingebracht werden. Voraussetzung ist, dass alle Anträge gleichzeitig gestellt werden. Bislang bestand diese Möglichkeit nur für die (zukünftigen) Beschäftigten selbst. Die Familienangehörigen mussten ihren Antrag gesondert und in der Regel vom Ausland aus einbringen.

Neu: Eine Beschäftigungsbewilligung für zeitlich befristete „Projektmitarbeiter“

Für gut qualifizierte Bewerber, die nur kurzfristig beschäftigt werden sollen, kann eine Beschäftigungsbewilligung als „Projektmitarbeiter“ erteilt werden.

Wer fällt darunter?

Der neue § 4a AuslBG verwendet den Begriff „Spezialist“ und verweist auf die Begriffsdefinition des § 2 Abs 1 Z 13 AuslBG (Anm.: diese stammt wiederum aus der entsprechenden Richtlinie der EU). Damit bedient man sich lediglich der Umschreibung bzw. den Anforderungen an unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet: Bei der hier angesprochenen Zielgruppe handelt es sich aber nicht um einen unternehmensinternen Transfer von Mitarbeitern an eine Zweigstelle in Österreich, sondern um eine befristete Neuanstellung.

Was ist der Unterschied?

Projektmitarbeiter:innen erhalten keine Aufenthaltsbewilligung (§ 58 NAG). Sie müssen ein Visum (für Erwerbszwecke) beantragen.

Die Begriffsdefinition des „Spezialisten“ selbst enthält unbestimmte Gesetzesbegriffe. Als Spezialist gilt, wer unerlässliche Spezialkenntnisse für die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung und über ein hohes Qualifikationsniveau für bestimmte Arbeiten oder Tätigkeiten mit spezifischen technischen Kenntnissen, einschließlich einer angemessenen Berufserfahrung, mitbringt. Diese Definition lässt einen relativ weiten Spielraum bei der Frage, was ein Spezialist genau ist. Diese Beschäftigungsbewilligung ist vor allem, aber nicht nur, für Anstellungen im IT Bereich gedacht.

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