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Inlandsantragstellung – Wann kann ein Aufenthaltstitel in Österreich gestellt werden?

Bei einem Aufenthaltstitel ist die Antragstellung im Ausland der Regelfall. Doch ist eine Antragstellung auch direkt in Österreich möglich? Dieser kurze Beitrag soll einen Überblick über die Ausnahmefälle zur Inlandsantragstellung nach §21 Abs. 2 NAG geben.

Wer darf einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen?

Die Inlandsantragstellung ermöglicht es bestimmten Personen, ihren Aufenthaltstitel in Österreich direkt bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dies trägt zu einer Beschleunigung und in vielen Fällen zu einer rascheren Abwicklung des Verfahrens bei.

Es gibt nur wenige Personengruppen, die ihren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen dürfen. Die am Häufigsten vorkommende Fälle sind beispielsweise:

  1. Familienangehörige von Österreichern:innen, EWR-Bürgern:innen und Schweizer Bürgern:innen, die nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Inland den Antrag stellen können.
  2. Personen, die sichtvermerksfrei – das heißt: ohne ein Visum – nach Österreich einreisen dürfen, während der Zeit ihres sichtvermerksfreien Aufenthalts (in aller Regel 90 Tage).
  3. Türkische Staatsangehörige, die aufgrund des Assoziationsabkommen zwischen der EG und der Türkei das Recht haben, im Inland einen Antrag zu stellen. Aufgepasst: Diese Gruppe umfasst aber nicht alle Fälle des Familiennachzugs zu Türken:innen und derzeitige Arbeitsmigranten:innen.
  4. Kinder bis 6 Monate nach ihrer Geburt, soweit der/die Zusammenführende (das sind die Mutter oder der Vater) sich rechtmäßig in Österreich aufhält. Achtung: Viele Eltern gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Kinder keinen Aufenthaltstitel benötigen, insbesondere wenn die Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Es ist jedoch auch für Kinder erforderlich, einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu stellen.
  5. Studenten:innen, die aufgrund ihres beabsichtigten Studiums eine Aufenthaltsbewiligung beantragen.
  6. Fremde, die einen Antrag auf eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Es kann weitere spezifische Fälle geben, in denen eine Inlandsantragstellung möglich ist. Daher wird empfohlen, sich über die genauen Anforderungen und Voraussetzungen für die Inlandsantragstellung zu informieren.

Darf ich nach der Antragstellung in Österreich die Entscheidung abwarten?

Nein, wird das Verfahren nicht rasch abgeschlossen, sollte die Person ausreisen und die Entscheidung im Ausland abwarten. Die Antragstellung führt nicht dazu, dass man sich in Österreich länger rechtmäßig aufhalten darf bzw. führt nicht zu einer Verlängerung des Visums.

Eine Verletzung dieser Regelung stellt grundsätzlich ein Hindernis für die Erteilung des gewünschten Aufenthaltstitels dar, auch wenn zwischenzeitlich eine Ausreise erfolgt ist. Der Antrag könnte im schlimmsten Fall abgelehnt werden.

Fazit

Die Frage, wann eine Inlandsantragstellung möglich ist, lässt sich nicht immer einfach beantworten. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Regel, dass der Antrag im Ausland zu stellen ist. Daher ist es ratsam, die Situation aller beteiligten Personen genauer zu untersuchen.

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Foto: By Cytonn Photography via www.pexels.com