Zum Inhalt springen
Startseite » Hahngasse bloggt » Verleihungshindernisse der österreichischen Staatsbürgerschaft

Verleihungshindernisse der österreichischen Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist ein wichtiger Schritt, und es ist genauso wichtig zu verstehen, warum sie manchmal nicht verliehen wird. Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten: die Dauer des Aufenthalts, ausreichende Deutschkenntnisse, die Absolvierung des „Staatsbürgerschaftstest“ und die ausreichende finanzielle Situation. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen, wird die Staatsbürgerschaft nicht verliehen. Daneben gibt es auch Verleihungshindernisse, die jemanden trotz grundsätzlicher Eignung von der Staatsbürgerschaft ausschließen können. In diesem Blogbeitrag behandeln wir insbesondere die Ablehnungsgründe gemäß §10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG).

Der Gesamtcharakter und die Staatsbürgerschaftsprüfung

Um die Staatsbürgerschaft in Österreich zu erlangen, darf keine Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich begangenen strafbaren Handlung verhängt worden sein. Sogar ein laufendes Ermittlungsverfahren bezüglich schwerwiegender Straftaten, bei dem eine Verurteilung noch nicht feststeht, könnte dazu führen, dass die Staatsbürgerschaft nicht gewährt wird.

Ein weiterer entscheidender Faktor bei der Prüfung betrifft die potenzielle Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit durch den Bewerber. Mögliche Bewertungsfaktoren für die Gefährlichkeit sind etwa (mehrere) Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Nicht beachten des Rotlichts, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder das Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand), häusliche Gewalt oder ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung.

Der Antrag kann auch wegen der Verleihungshindernisses in §10 Abs 2 abgewiesen werden. Etwa aufgrund einer rechtskräftigen Bestrafung wegen Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe von mindestens 1.000€ oder einer Scheinehe. Ebenso sind eine durchsetzbare Rückkehrentscheidung oder ein Einreiseverbote Gründe für die Abweisung. Daneben muss der Verleihungserwerber nach Erhalt des „Zusicherungsbescheid“ die bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes strengen Kriterien folgt. Diese umfassen den legalen Aufenthalt, Vorstrafen, finanzielle Stabilität und das Verhalten des Antragstellers. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf zudem weder die öffentliche Ordnung noch die Sicherheit gefährden. Ob das der Fall ist, wird von der Behörde beurteilt und unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung zu diesem Thema? Hier können Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch buchen.